
Inhalte der Grundgestzänderungen: Wir investieren in unsere Infrastruktur. Dazu schaffen wir ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro in Höhe von 500 Mrd. Euro, von dem Lännder und Kommunen 100 Mrd. Euro zugutekommen und 100 Mrd. dem Klima-und Transformationsfonds zugeführt werden.
Wir passen die Regeln zur Schuldenaufnahme für Länder so an, dass den Ländern zukünftig-analog zum Bund- eine jährliche strukturelle Nettokreditaufnahme in Höhe von 0,35 Prozent des Brutoinlandsprodukts gestattet ist, um ihre Kernaufgaben zu bewältigen.
Von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten ist der Betrag abzuziehen, um den die Verteidigungsausgaben, die Ausgáben des Bunde für den Zivil-und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der Informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten 1 vom Hundert im Verhältnis zum Inlandsprodukt übersteigen.
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