Flächennutzungsplan 2030 der Ortsgemeinde Dienheim

26.04.2018

Flächennutzungsplan 2030 der Ortsgemeinde Dienheim /Entwicklungsplanung der Ortsbebauung für die nächsten 15-20 Jahre

Derzeit erarbeitet die Verbandsgemeinde Rhein-Selz den Flächennutzungsplan 2030. Insgesamt sind dafür für den gesamten Bereich 63, 74 ha vorgesehen. Von diesem "Kuchen" kann nach den vorläufigen Zahlen unsere Ortsgemeinde Dienheim insgesamt 4.05 ha für eine spätere Wohnbebauung beanspruchen. Nach einer Einweisung im Ausschuss und im Gemeinderat durch das Planungsbüro bhm wurden verschiedene Möglichkeiten diskutiert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Flächennutzungsplan (FNP) die Grundlage für die darauf folgende Bauleitplanung ist. Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, 2,06 ha südlich des Martinshof bis zum "Taubhaus Nord" und 1,98 ha am südlichen Ortsrand zwischen Rheinstraße und Beune in den FNP 2030 aufzunehmen. Im ersten Halbjahr 2018 soll der Vorentwurf insgesamt beschlossen werden. Danach hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Landschaftsplan in den FNP 2030 zu integrieren. Der Abschluss der Planungen ist bis Ende des Jahres 2019 vorgesehen. Aus der Darstellung wird deutlich, dass es sich hierbei um ein aufwendiges Verfahren handelt. Wir, von der CDU, hätten uns eine gründlichere Untersuchung, auch vor Ort im Gelände, sowie eine Befragung der Fachleute von der Abwasserversorgung und den Zuständigen (LBM) im Hinblick aufdie auf  Verkehrsinfrastruktur gewünscht. Die CDU sieht zudem durch das das spätere Heranwachsen der Wohnbebauung im Norden bis an die Stadt Oppenheim die bislang verteidigte Eigenständigkeit gefährdet. Leider wurden auch keine Möglichkeiten im Gelände ostwärts der Bahn und der B9 untersucht. Besonders begrüßen wir jedoch die geplante Ausweisung von Gewerbegebieten in diesem Bereich. Dadurch kann es gelingen Gewerbe aus dem Ort auszusiedeln, dadurch Lärmbelästigungen vermindern sowie die Betriebe langfristig an unseren Ort zu binden. Aufgrund des bestehenden Siedlungsdrucks kann eine zukünftige Nutzung der zugewiesenen Flächen angenommen werden. Grundsätzlich wirft das große Probleme für die Verkehrsinfrastruktur auf, besonders im Hinblick auf die geplanten Straßenbaumaßnahmen im Bereich der Stadt Nierstein. Die CDU-Forderung nach einer Rheinbrücke bekommt dadurch ein besonderes Gewicht.